Informationen zur weiteren Schulöffnung

Liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit heute liegt uns die 20. Schulmail vor, die im Nachgang der gestrigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder die weiteren Öffnungsschritte in den verschiedenen Schulformen präzisiert. Auf dieser Grundlage können wir nun die nächsten Wochen mehr oder weniger konkret planen und vorbereiten.

Den Rahmen und einige Eckpunkte möchte ich heute hier schon einmal mitteilen, Details vor allem im Blick auf die kommenden zwei Wochen werden zeitnah folgen.

Jahrgangsstufe Q2

Am Dienstag, dem 12.05.20 beginnen die schriftlichen Abiturprüfungen, deren ordnungsgemäße Durchführung in den nächsten Wochen die höchste Priorität genießt.

Die Zulassungsbescheinigungen und ein Terminplan für die Klausuren wurden per Post versendet, es gelten weiterhin die in den letzten Wochen eingeübten und weitgehend gut eingehaltenen Hygieneregeln.

Jahrgangsstufe Q1

Die Q1 wird als nächstes wieder in die Schule kommen, und zwar ab Montag, dem 11.05.20. In den kommenden gut zwei Wochen bis zum 25.05.20 werden alle Kurse der Q1 (Ausnahme: Sport, vokal- und instrumentalpraktischer Kurs) in ihren Doppelstunden unterrichtet, und zwar in geteilten Lerngruppen (A- und B-Woche), so dass jede Schülerin und jeder Schüler am Ende dieser zwei Wochen in jedem Fach einmal eine Doppelstunde gehabt hat (in den LKs zwei Doppelstunden).

Der genaue Stundenplan sowie die Aufteilung der einzelnen Lerngruppen wird der Q1 über “MS-Teams“ mitgeteilt. Parallel wird damit ein Teil der Unterrichtszeit weiterhin für das „Lernen auf Distanz“ verwendet.

Eine Besonderheit bildet der kommende Montag als erster Schultag: In der ersten und in der zweiten Kompaktstunde kommen nacheinander die geteilten Gruppen der Kurse des A-Blocks, damit die Lehrkräfte des A-Blocks als Tutoren Gelegenheit haben, alle Schülerinnen und Schüler über das Prozedere der kommenden Wochen und vor allem die Hygiene- und Abstandsregeln zu informieren.

Wie in der Schulmail ausdrücklich gefordert, werden wir darauf hinarbeiten, dass alle Schülerinnen und Schüler in allen für sie schriftlichen Fächern eine Klausur (bzw. eine Facharbeit) geschrieben haben. Das bedeutet, dass neben einem Deutsch-LK in fünf Grundkursblöcken, in denen bislang noch gar keine Klausur geschrieben werden konnte, nach Ablauf dieser ersten zwei Wochen eine Klausur geschrieben wird – der vorbereitenden Doppelstunde kommt damit besondere Bedeutung zu.

Wie es für die Q1 nach dem 25.05.20 weitergeht, müssen wir noch konkret planen, die Q1 reiht sich dann jedenfalls ein in die anderen Jahrgänge, die ab dem 26.05.20 „rollierend“ in die Schule kommen.

Jahrgangsstufen 5 bis EF

Ab dem 26.05.20 ist vorgesehen, dass alle Jahrgänge abwechselnd und in geteilten Lerngruppen zur Schule kommen. Die konkrete Planung dieser Wochen steht noch aus, es zeigt sich jedoch, dass angesichts unserer personellen und (vergleichsweise noch guten) räumlichen Ausstattung nicht damit zu rechnen ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler bis zum Schuljahresende an mehr als einem, vielleicht zwei Tagen im Präsenzunterricht sein wird.

Auch hier kommt dem „Lernen auf Distanz“ daher weiterhin eine große Bedeutung zu, die wenigen Stunden in der Schule erfüllen neben der unterrichtlichen Vermittlung in erster Linie ganz andere Funktionen.

Versetzung und Abschlüsse

In den jüngst geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I und die gymnasiale Oberstufe ist geregelt, dass alle Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe teilnehmen können. Dies schließt eine freiwillige Wiederholung der jetzigen Jahrgangsstufe ausdrücklich nicht aus, die Stufenkoordinatoren und die Klassenleitungen werden die Erziehungsberechtigten telefonisch beraten.

Diese Regelung sieht zwei Ausnahmen bzw. Besonderheiten vor:

  • In der Jahrgangsstufe 9 wird am Ende des Schuljahres eine Versetzungsentscheidung getroffen, das bedeutet, dass ein „Sitzenbleiben“ hier grundsätzlich möglich ist. Als Grundlage für die Zeugnisnote dient dabei die Zeit bis zur Schulschließung am 13. März mit Berücksichtigung der Leistungen im ersten Schulhalbjahr. Darüber hinaus sollen von der Nichtversetzung bedrohten Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Distanzlernens Angebote gemacht werden, mit deren Hilfe sie eine nicht ausreichende Zeugnisnote noch abwenden können. Sollte die Schülerin oder der Schüler trotz alledem am Ende nicht versetzt werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung, und dies – ebenfalls neu – auch in mehr als einem Fach.
  • Die zweite Ausnahme betrifft die Jahrgangsstufen 9 und EF, in denen am Ende auch ein Abschluss vergeben wird. In der 9 ist dies der Hauptschulabschluss nach 9, in der EF in der Regel der Mittlere Schulabschluss oder auch nur der Hauptschulabschluss nach 10. Diese Abschlüsse sind an Bedingungen gekoppelt, die weiterhin gelten, so dass sich in der EF die Situation ergeben kann, dass eine Schülerin oder ein Schüler zwar die Laufbahn in der Q1 fortsetzt, aber die Bedingungen z.B. des MSA nicht erfüllt. In solchen Fällen gibt es auch hier die Möglichkeit für eine oder mehrere Nachprüfungen.

Teilnahme am Unterricht

Für alle, die sich in den nächsten Wochen in der Schule aufhalten, hat die körperliche Unversehrtheit höchste Priorität. Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko durch Alter und/oder Vorerkrankungen sind in besonderer Weise zu schützen.

Dies gilt für die Lehrkräfte, bei denen klar geregelt ist, dass Angehörige von Risikogruppen nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, was die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die wir in den kommenden Wochen im Unterricht einplanen können, deutlich reduziert.

Dies gilt aber in gleicher Weise auch für Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen: Zwar gibt es – anders als in den letzten Wochen bei der Q2 – die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, es gibt aber ausdrücklich auch die Möglichkeit, dass Erziehungsberechtigte ihr Kind mit Vorerkrankungen vom Präsenzunterricht abmelden. Kinder, die zuhause Umgang mit besonders gefährdeten Menschen haben, können von der Schulleitung auf Antrag und unter Vorlage eines Attests beurlaubt werden.

Soweit der gegenwärtige Stand der Dinge, die konkretisierten Pläne für die einzelnen Jahrgangsstufen für die weiteren Wochen werde ich rechtzeitig über „MS-Teams“ mitteilen.

Dass diese Regelungen insgesamt keine Rückkehr zur Normalität bedeuten, ist offensichtlich und war auch nicht anders zu erwarten. Ich freue mich jedenfalls darauf, dass erste Schritte gemacht werden, die Schülerinnen und Schüler wieder an die Schule als ihren Ort des Lernens und Lebens heranzuführen – mehr wird wohl unter den gegebenen Umständen leider nicht gehen.

Ich wünsche allen also weiterhin Geduld, Zuversicht und vor allem Gesundheit!

Ulrich Schmitz

(Schulleiter)