Gerade die jetzige Q2 ist durch die Schulschließung besonders betroffen, geht es doch um die Frage, ob und in welcher Form die Abiturprüfungen nach den Osterferien durchgeführt werden können.
Nachdem das MSB in der vergangenen Woche grundsätzlich festgestellt hat, dass die Abiturprüfungen stattfinden sollen, ist nun per Erlass vom 01.04.20 eine neue, überarbeitete Rahmenterminplanung veröffentlicht worden (s.u.).
Danach wird die Q2 nach den Osterferien ab dem 20.04. noch für drei Wochen unterrichtet, um den Unterrichtsausfall vor den Osterferien zu kompensieren und eine gute Abiturvorbereitung in allen Fächern zu gewährleisten.
Die erste Konferenz des zentralen Abiturausschusses (ZAA) findet am 07.05. statt und spricht die Zulassung zu den Abiturprüfungen aus.
Der letzte Schultag ist dann der 08.05., die schriftlichen Abiturprüfungen beginnen am 12.05.
Der ohnehin kurze Zeitraum für das Abiturverfahren zwischen Oster- und Sommerferien wird also noch einmal um drei Wochen verkürzt, denn der 27.06. ist nach wie vor der letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe.
Das bedeutet z.B., dass der bewegliche Ferientag nach Christi Himmelfahrt (22.05.) für Abiturklausuren (in Mathematik) genutzt werden muss, dass der Tag für die ganztägigen mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach voraussichtlich auf den 27.05. gelegt wird und dass etwaige mündliche Prüfungen im 1.-3. Abiturfach (nur Bestehen und freiwillige Meldungen, keine Abweichungsprüfungen) erst in der Woche der Zeugnisausgabe stattfinden werden.
Als weitere Änderung entfällt die externe Zweitkorrektur von Abiturklausuren – vorgesehen war das Fach Englisch.
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/termine/termine-2020/
Update: Schulmail Nr. 12 vom 03.04. mit Hinweisen zur Ausgestaltung der drei Wochen nach den Osterferien:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200403/index.html