„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“ Diese Forderung an prominenter Stelle des Schulgesetzes NRW (§ 1,1) zielt im Schulalltag meist auf die Unterstützung der Schwächeren. Oft aber tritt in den Hintergrund, dass auch die besonders Begabten ein Recht auf individuelle Förderung ihrer Fähigkeiten haben.
Das Ernst-Barlach-Gymnasium hat daher am 20.03.2018 ein umfangreiches Symposium der Frage gewidmet, welche Aspekte der Begabtenförderung auf schulischer Ebene besonders zu berücksichtigen seien. Rund 80 Gäste aus Eltern-, Schüler- und Lehrerschaft fanden den Weg in die Aula, um vielfältige Aspekte des Themas kennenzulernen und diskutieren zu können. Die Organisation und Moderation übernahm Dr. Jens Fischer, auf dessen Anfrage hin die neue NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ein umfangreiches Grußwort zusteuerte. Frau Dr. Birgit Oschmann vom Bochumer „Institut für das begabte Kind“ stellte Testverfahren sowie exemplarische Ergebnisse vor und wies auf zahlreiche Charakteristika als hochbegabt erkannter Kinder hin. Malte Fischer, Dortmund, referierte den eigenen Lebens- und Bildungsweg als hochbegabter Schüler, der mit bereits 14 Jahren sein Abitur ablegte. Prof. Dr. Lorenz Schwachhöfer (TU Dortmund) präsentierte die Möglichkeiten der Kinder- und Schüleruni Dortmund, die bereits frühzeitig eine Verzahnung von Schulkarriere und Universitätskursen ermöglichen. Dr. Christian Schulze gab schließlich einen Überblick über die Förderinstrumente für Begabte am EBG Unna.
Eltern wie (ehemalige) Schüler nutzten im Nachgang gern und rege die Möglichkeit, Fragen an die Expertenrunde zu stellen. Über den Nutzen des Abends war man sich einig: Neben der Bewusstmachung des Themas ist das EBG auf dem Weg, auch die Begabtenförderung im Konsens mit Schülerinnen, Schülern, Eltern und Kollegenschaft weiter auszubauen.
Das Grußwort der Ministerin finden Sie hier.